Das Fahreignungsseminar (FES) ab 1. Mai 2014

Fahreignungsseminare bestehen aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrs-psychologischen Teilmaßnahme. Die Teilnahme an einem FES ist freiwillig. Es gibt keine
behördlichen Aufforderungen bzw. Anordnungen zu einem FES.

 

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme muss in einer Fahrschule durchgeführt werden.
Die Fahrschule sowie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer müssen im Besitz einer Seminar-
erlaubnis Verkehrspädagogik sein oder eine dreitägige Fortbildung über die Inhalte eines
Fahreignungsseminars durchlaufen haben.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme kann mit Einwilligung des Seminarleiters für
Verkehrspsychologie ebenfalls in der Fahrschule durchgeführt werden, ansonsten in der
Praxis des Psychologen.
Das Seminar kann mit Modul 1 oder Sitzung 1 begonnen werden. Es ist nicht erforderlich,
dass erst eine Teilmaßnahme abgeschlossen werden muss, bevor mit der anderen
begonnen wird.
Aufgrund der vorgeschriebenen Pausen zwischen Modul 1 und 2 bzw. Sitzung 1 und 2
ergibt sich eine Mindestdauer des gesamten FES von ca. drei bis vier Wochen.


  Die Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss des Fahreignungsseminars ist vom Seminarleiter der abschließenden
Teilmaßnahme eine Bescheinigung zur Vorlage bei der nach Landesrecht zuständigen
Behörde auszustellen (in Berlin bei der Fahrerlaubnisbehörde).
Die Teilnahmebescheinigung muss den Namen und Familiennamen, den Tag der
Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers, die Bezeichnung der absolvierten
Bausteine und die Daten der durchgeführten Module und Sitzungen beinhalten.
Die Bescheinigung muss von den Seminarleitern beider Teilmaßnahmen und vom Seminar-
teilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.
Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Seminarleiter zu verweigern, wenn
der Seminarteilnehmer
1. nicht an allen Sitzungen teilgenommen hat
2. eine offene Ablehnung gegenüber den Zielen der Maßnahme zeigt oder
3. den Lehrstoff und Lernstoff nicht aktiv mitgestaltet.


  I
nformationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem
  Am 1. Mai 2014 treten die Bestimmungen des neuen Fahreignungsregister in Kraft

Das beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführte Verkehrszentralregister (VZR) wird
Fahreignungsregister (FAER).
Das Mehrfachtäter-Punktsystem wird zum Fahreignungs-Bewertungssystem.
Die Verwarnungsgeldobergrenze wird von bisher 35,00 EUR auf 55,00 EUR, die Eintra-
gungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 40,00 EUR auf 60,00 EUR angehoben.
Für das Fahreignungs-Bewertungssystem werden nur noch verkehrssicherheitsrelevante
Verkehrszuwiderhandlungen berücksichtigt.


  Neue Punkteregelung

  Anzahl Punkte
  Verkehrszuwiderhandlungen

  3 Punkte
 
 
  für Straftaten, sofern sie mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis
  oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden
  sind

  2 Punkte
 
 
  für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis
  oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden
  sind sowie für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten

  1 Punkt
  für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten

  Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde

  Anzahl Punkte
  Folgen und Maßnahmen durch die Behörde

  13 Punkte
 
  Vormerkung; freiwilliges FES möglich; 1 Punkt Rabatt
  (Rabatt nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich)

  45 Punkte
 
  Ermahnung; freiwilliges FES möglich; 1 Punkt Rabatt
  (Rabatt nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich)

  67 Punkte
  Verwarnung; freiwilliges FES möglich; (kein Punkterabatt möglich)

  ab 8 Punkte
  Entzug der Fahrerlaubnis

  Übergangsbestimmungen

Bis zum 30. April 2014 können noch ASP-Seminare angeordnet oder freiwillige begonnen
werden.
Sofern ein ASP-Seminar vor dem 1. Mai 2014 angeordnet wurde und bis zum 30. April 2014
nicht beendet wurde, darf an Stelle eines ASP-Seminars die verkehrspädagogische
Teilmaßnahme eines FES gewählt werden (sofern der ASP-Seminarleiter eine dreitägige
Fortbildung über die Inhalte eines Fahreignungsseminars durchlaufen oder bereits eine
Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik erworben hat).